Allgemeine Geschäftsbedingen – Boeseke Handel und Transport
Allgemeines – Geltungsbereich
Für unsere Dienstleistungen und Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB – entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird oder diese AGB nicht nochmals beigefügt werden.
Preise – Angebote
Das in Angebotslisten und enthaltene Warenangebot ist stets freibleibend.
Die in unseren Angebotslisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe neuer Preislisten ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) der Bundesrepublik Deutschland. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.
Alle Artikel im gewerblich ausgeschriebenen Bereich werden mit Nettopreisen angeboten zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer und unfrei ab Lager, zuzüglich Frachtkosten.
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Der Kaufvertrag kommt aufgrund einer Willenserklärung des Kunden und nachfolgender Auftragsbestätigung durch uns, Bereitstellung der Dienstleistung bzw. durch Zustellung der Rechnung zustande.
Lieferzeiten – Lieferhindernisse – Rücktritt – Lieferpreise
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.
Haben wir Lieferungen zu einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem anderen Grund an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer die gesetzlichen Rechtsmittel einsetzen.
Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant endgültig nicht liefert, oder das Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist – insoweit den Teilrücktritt zu erklären.
Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist – insoweit den Teilrücktritt zu erklären.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
Bestellungen aus dem Ausland werden nur Telefonisch, per Fax oder E-Mail entgegengenommen, nicht über die Internetseiten der Dank-Sportgeräte GmbH.
Erfüllungsort – Gefahrenübergang – Versendung
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Wir versenden die Ware unfrei ab unserem Lager oder bei Direktlieferung unfrei ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versandort. Gibt es einen solchen nicht, ist Versandort die von ihm angegebene Geschäftsadresse.
Der Käufer hat die Ware bei Abladung sofort auf Fehlmengen und Transportschäden, insbesondere auf Bruch zu untersuchen und den entstanden Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren zu lassen, um entsprechende Ansprüche gegen den mit der Versendung betrauten Unternehmer durchsetzen zu können. Eine Schadenmitteilung, die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss dem abliefernden Spediteur spätestens am 6. Tag nach der Ablieferung
zugegangen sein.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte eines Käufers, der Kaufmann ist und für den der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, setzen voraus, dass der Käufer seinen nach §§ 337, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten fristgerecht und ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Der Käufer, der nicht Kaufmann ist, hat uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 1 Monat schriftlich anzuzeigen und die betroffenen Partien nach Art und Anzahl genau zu bezeichnen, andernfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte wegen solcher Mängel.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir verpflichtet, Waren gleicher Sorte nachzuliefern oder das Recht der Nachbesserung zu nutzen. Sind Waren gleicher Sorte bei uns nicht oder in nicht ausreichendem Umfang vorrätig, kann der Käufer insoweit die Wandlung erklären; wir können bzgl. der nicht lieferbaren Ware den Rücktritt, bzw. den Teilrücktritt erklären. Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, soweit ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Ist der Käufer kein Kaufmann, Gewerbetreibender oder Gleichgestellter (Vereine, öffentlicher Dienst oder ähnlich gestellt), gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten für neue Artikel und 12 Monate für gebrauchte Artikel.
Ist der Käufer Kaufmann, Gewerbetreibender oder Gleichgestellter (Vereine, öffentlicher Dienst oder ähnlich gestellt) gilt für neue Artikel 12 Monate Gewährleistung, auf Gebrauchtgeräte gibt es keine Gewährleistung.
Kaufpreisfälligkeit – Zahlungsverzug
Der Kaufpreis ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort rein netto ohne Abzug nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, sofern er nicht nachweist, uns sei durch den Zahlungsverzug überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden. Unabhängig von der vorstehenden Regelung hat der Käufer den Kaufpreis jedenfalls mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.
Aufrechnung – Zurückbehaltung
Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung zugrunde liegt.
Boeseke-Sportgeräte kann Forderungen und Verbindlichkeiten seitens eines Kunden und/oder Lieferanten gegeneinander aufrechnen. Boeseke-Sportgeräte kann Forderungen aus Einzelrechnungen als Gesamtforderung betrachten.
Boeseke-Sportgeräte kann Zahlungen des Kunden gegen die Gesamtforderung oder gegen andere bestehenden Forderungen aufrechnen bzw. verbuchen.
Eigentumsvorbehalt – verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache, sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers nach Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.
Der Käufer ist berechtigt Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherungen unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt in unserem Ermessen.
Erklärung – Schriftform
Soweit in dieser AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z.B. unserem Handelsvertreter, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie von uns bestätigt wurden.
Soweit das Gesetz oder unsere AGB für Erklärungen Schriftlichkeit vorsehen, ist diese Form auch für die Übermittlung durch Telefax, Telegramm oder e-Mail gewahrt.
Auslandsberührung – Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Hat ein Käufer seinen Sitz nicht in Deutschland und gehört er einem Staat an, in welchem das einheitliche UN Kaufrecht (CISG) gilt, ist dieses Recht ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und zu unseren AGB anzuwenden. Für andere Käufer mit Sitz im Ausland ist ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und in unseren AGB das Recht des durch uns angerufenen Gerichts anzuwenden. Ansonsten ist der Gerichtsstand immer der Sitz unserer Gesellschaft.
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Wenn immer kein geltendes Recht entgegensteht, gilt deutsches Recht.
Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Wirkung vom 09.04.2008 in Kraft.
Gerichtsstand: Greifswald
Gerichtsstandsvereinbarung gemäß ZPO
Auf die mit uns geschlossenen Kaufverträge findet deutsches Recht Anwendung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Irrtum und Änderungen vorbehalten.